Nur mit medizinischer Maske in den Gottesdienst
Liebe Gottesdienstbesucher,
bitte beachten Sie folgende wichtige Änderung bei der Maskenpflicht in den Gottesdiensten: Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff sind nicht mehr ausreichend. Bitte kommen Sie ab sofort nur noch mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder Maske mit FFP2-/KN95-/N95-Standard ohne 3 / 8 Ausatemventil) in den Gottesdienst und tragen Sie die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung bitte vor, nach und während des gesamten Gottesdienstes sowie in Eingangsbereichen und auf Parkplätzen. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag reicht gemäß Verordnung vom 22.01.2021 stets eine Alltagsmaske. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
(Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation auf Basis der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 mit Änderung durch Verordnung vom 22.01.2021)
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